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Verkauf "getunter" Fahrzeuge

Hotzenplotz

die Axt im Walde!
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6 September 2018
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dem Saarland
Modell
  1. F700GS
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2017
Moin Leute!

Ich habe ja noch eine XBR 500 mit Umbau auf 600 cm³ und Mikuni Flachschiebervergaser. So hat das Teil de facto keine BE, was mir aber die letzten 7 Jahre schnuppe war. Das Ding wurde von Ulf Penner umgebaut und auf Drehmoment abgestimmt: ein Genuss!

Allerdings hakt es an anderen Stellen. Die XBR ist sehr klein (kann hinter F versteckt werden) und so beschweren sich auf immer kürzeren Strecken Knie und/oder Hüfte. Sprich: Sie soll jemand anderem Spaß machen.

Jetzt stellt sich die Frage, wie man ein solches Fahrzeug verkauft. Klar ist, dass ich nichts verschweigen möchte. Aber Probefahrt? Was denkt ihr?
 
Als Bastlerfahrzeug verkaufen. Probefahrt ist m. E. nicht möglich oder nur mit Haftungsausschlusserklärung. Im Falle des Falles hast du einen ziemlich ungünstigen Zeugen an der Backe.
 
Probefahrt ist m. E. nicht möglich oder nur mit Haftungsausschlusserklärung.
Eine Haftungsausschlusserklärung dürfte im Ernstfall wenig helfen, denn nicht nur der Kaufinteressent hat wissentlich eine Fahrt unternommen, die er nicht hätte unternehmen dürfen sondern auch der Verkäufer hat es zugelassen und damit ebenfalls seine Pflichten als Halter verletzt. Legale Probefahrtmöglichkeiten erstrecken sich daher nur auf nichtöffentliche Gelände.
 
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