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WechselBiker
Guest
ich mache mal ein neues thema auf
hier ein offizielles statement von heidenau zu dem thema.
vorausgeschickt: der deutsche gesetzgeber ist einfach nur ignorant und unwissend, sonst hätte man das gesetzt so nicht verabschiedet. aber das ist ja nichts neues
WINTERREIFENTHEMA:
Guten Morgen, ich habe zur Winterreifenproblematik Heidenau angeschrieben und eine sehr ausführliche Antwort bekommen.
Hier die komplette Antwort der Email sowie die offizielle Händlerinformation als PDF-Datei.
Sehr geehrter Herr van Oost,
vielen Dank erstmal für die ausführliche Anfrage.
Erst gestern haben wir zu dem Thema unseren Händlern und Kunden eine Information aus unserem Hause zukommen lassen.
Diese stellen wir Ihnen sehr gern auch zur Verfügung. Sie finden diese im Anhang an diese Nachricht.
Beim Lesen werden sie feststellen, dass wir nicht auf die Hintergründe, die zu der Situation geführt haben eingehen. Daher bekommen Sie die extra in dieser Nachricht.
Als unser mittelständiges Unternehmen vor über einem Jahr von dem Entwurf der Gesetzesänderung erfahren hat, haben wir selbstverständlich versucht eine Entsprechende Abänderung bzw. Ergänzung des §36 Absatz 4 des StVZO zu erreichen.
Als bsp. „Ausgenommen sind Zweiräder“ oder „Gilt nicht für Einspurfahrzeuge“
Unsere Vorschläge dazu haben wir unseren Möglichkeiten nach den Entsprechenden Industrie und Fachverbänden übermittelt, die diese dann auf Bundesebene (BVMI) weiter getragen haben. Offensichtlich sind diese Änderungsvorschläge nicht erhört bzw. berücksichtigt wurden
und das Gesetz ist so verabschiedet wurden wie es jetzt ist.
Wie Ihnen aber schon selber festgestellt haben, ist die Lobby der Zweiradindustrie nicht so stark, als das Sie auf Bundesebene Gehör findet.
Wir als mittelständiger Reifenhersteller haben somit alles versucht, was wir in unserer Position Unterhemen können. Ob andere, größere Reifen-oder Fahrzeughersteller mehr Möglichkeiten gehabt hätten, können wir nicht beurteilen.
Zu dem Thema Prüfvorgaben für Motorradreifen. Sicher meinen Sie das Prüfverfahren zum Erlangen des 3PMSF Symboles. (3 Peaks Mountain Snow Flake (Schneeflockensymbol))
Dabei muss der eigene Reifen gegen einen definierten Referenzreifen unter genau vorgegebenen Testbedingungen bessere Verzögerungswerte auf Schnee und Eis erzielen. Dieses Testverfahren ist in der ETRTO (European Tire and Rim technichal Organisation) beschrieben.
Problem an der Sache ist, das es nur für PKW einen definierten Referenzreifen gibt. Da es für Zweiräder keinen defineirten Referzenreifen gibt, haben die Reifenhersteller keine Möglichkeit Ihre Motorrdreifen einem entsprechenden Vergleichstest zu Unterziehen.
Demnach fehlt uns die Grundlage zur Erlangung dieses 3PMSF Symboles.
Ergebnis ist das es keine Zweiradreifen geben kann die dem deutschen Winterreifenvorschriften gerecht werden. Daher ist ja auch die Winterreifenpflicht für Einspurfahrzeuge weggefallen.
Was es für mögliche Lösungen geben könnte, lesen Sie in unserer Händlernews im Anhang.
Wenn Ihrerseits weiter Fragen zu dem Thema auftreten, können Sie sich gern nochmal melden.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Olejnick
Technische Beratung / Freigaben
hier ein offizielles statement von heidenau zu dem thema.
vorausgeschickt: der deutsche gesetzgeber ist einfach nur ignorant und unwissend, sonst hätte man das gesetzt so nicht verabschiedet. aber das ist ja nichts neues
WINTERREIFENTHEMA:
Guten Morgen, ich habe zur Winterreifenproblematik Heidenau angeschrieben und eine sehr ausführliche Antwort bekommen.
Hier die komplette Antwort der Email sowie die offizielle Händlerinformation als PDF-Datei.
Sehr geehrter Herr van Oost,
vielen Dank erstmal für die ausführliche Anfrage.
Erst gestern haben wir zu dem Thema unseren Händlern und Kunden eine Information aus unserem Hause zukommen lassen.
Diese stellen wir Ihnen sehr gern auch zur Verfügung. Sie finden diese im Anhang an diese Nachricht.
Beim Lesen werden sie feststellen, dass wir nicht auf die Hintergründe, die zu der Situation geführt haben eingehen. Daher bekommen Sie die extra in dieser Nachricht.
Als unser mittelständiges Unternehmen vor über einem Jahr von dem Entwurf der Gesetzesänderung erfahren hat, haben wir selbstverständlich versucht eine Entsprechende Abänderung bzw. Ergänzung des §36 Absatz 4 des StVZO zu erreichen.
Als bsp. „Ausgenommen sind Zweiräder“ oder „Gilt nicht für Einspurfahrzeuge“
Unsere Vorschläge dazu haben wir unseren Möglichkeiten nach den Entsprechenden Industrie und Fachverbänden übermittelt, die diese dann auf Bundesebene (BVMI) weiter getragen haben. Offensichtlich sind diese Änderungsvorschläge nicht erhört bzw. berücksichtigt wurden
und das Gesetz ist so verabschiedet wurden wie es jetzt ist.
Wie Ihnen aber schon selber festgestellt haben, ist die Lobby der Zweiradindustrie nicht so stark, als das Sie auf Bundesebene Gehör findet.
Wir als mittelständiger Reifenhersteller haben somit alles versucht, was wir in unserer Position Unterhemen können. Ob andere, größere Reifen-oder Fahrzeughersteller mehr Möglichkeiten gehabt hätten, können wir nicht beurteilen.
Zu dem Thema Prüfvorgaben für Motorradreifen. Sicher meinen Sie das Prüfverfahren zum Erlangen des 3PMSF Symboles. (3 Peaks Mountain Snow Flake (Schneeflockensymbol))
Dabei muss der eigene Reifen gegen einen definierten Referenzreifen unter genau vorgegebenen Testbedingungen bessere Verzögerungswerte auf Schnee und Eis erzielen. Dieses Testverfahren ist in der ETRTO (European Tire and Rim technichal Organisation) beschrieben.
Problem an der Sache ist, das es nur für PKW einen definierten Referenzreifen gibt. Da es für Zweiräder keinen defineirten Referzenreifen gibt, haben die Reifenhersteller keine Möglichkeit Ihre Motorrdreifen einem entsprechenden Vergleichstest zu Unterziehen.
Demnach fehlt uns die Grundlage zur Erlangung dieses 3PMSF Symboles.
Ergebnis ist das es keine Zweiradreifen geben kann die dem deutschen Winterreifenvorschriften gerecht werden. Daher ist ja auch die Winterreifenpflicht für Einspurfahrzeuge weggefallen.
Was es für mögliche Lösungen geben könnte, lesen Sie in unserer Händlernews im Anhang.
Wenn Ihrerseits weiter Fragen zu dem Thema auftreten, können Sie sich gern nochmal melden.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Olejnick
Technische Beratung / Freigaben