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Beanstandung, an Hersteller oder Lieferant (Amazon) ?

McOlli

Mr. 100 for ever
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Hallo,
eine Frage an Euch: Ich hatte vor einem Jahr bei Amazon ein Navi TomTom Rider (2nd) erworben, damals Preisaktion, nach schneller Lieferung etc. lief auch bis Anfang der Woche einwandfrei. Wurde von mir auch im Pkw verwendet.
Nun gibt die Pkw-Halterung mit eingebautem Lautsprecher und Verstärker nur noch Rauschen an Stelle von Ansagen von sich. Per BlueTooth funktionieren die Sprachausgaben tadellos.

Frage: Bei solchen Beanstandungen setzt ihr Euch mit Amazon oder mit TomTom direkt in Verbindung.
Der Service von TomTom soll ja nicht gerade der Beste sein, der von Amazon dagegen schon. Was habt ihr bisher bei sowas unternommen?
Schon mal vorweg, Nein ich möchte kein Garmin ;)
 
Ich würde mich zunächst an Amazon wenden. Erfahrungsgemäß setzen die sich besser gegenüber den Herstellern ein, als du es könntest.
 
Schicks mit dem Retourenschein und Fehlerbeschreibung in der Originalverpackung zurück an Amazon, da hattest Du ja auch gekauft

Ich hatte ein Problem mit nem Makita Bohrhammer - der war nach 2 Tagen abgeraucht...hatte nur den Bohrhammer mit der Bitte um Austausch zurück geschickt...das Zubehör war ja soweit okay
Amazon hatt dann allerdings den kompletten Kaufpreis innerhalb 48 std zurück überwiesen...also wurds ein Bosch Blau an dem das Zubehör vom Makita auch passte :)

Amazon ist bei Rückabwicklungen wirklich sehr kundenfreundlich & unkompliziert

Gruß
Andreas
 
Danke Andreas, aber innerhalb von 30 Tagen sagt Amazon selbst zuständig zu sein, dann jedoch bitte an Hersteller.
 
Hallo Benno, genau, das ist auch meine Intension,jedoch sagt Amazon in ihren AGB's "unter 30 Tagen an Amazon", "mehr als 30 Tage zunächst Hersteller". und genau dieses zunächst lege ich für mich so aus, es an Amazon zu schicken.
 
Servus,
1. ist eine Empfehlung
2.wäre Deine Lösung - mal ein bisschen unwissend stellen, dann klappts auch mit Amazonupload_2014-12-18_12-22-55.png

upload_2014-12-18_12-22-55.png
 
Hmmh, Dein Vertragspartner war Amazon und der wäre gewährleistungspflichtig. Ich würde es auch zu Amazon schicken, sofern Du von einem solchen Mangel ausgehst.

Liegt der Kauf knapp unter oder knapp über einem Jahr?? - Das kann in der Gewährleistungsfrage eine Rolle spielen.

Oder gibt es eine Garantiezusage des Herstellers???
 
@Supo , haben wir in Deutschland nicht generell 2 Jahre?
Bin Laie, meines Wissens aber nicht grundsätzlich 2 Jahre Gewährleistung. Zum Beispiel beim Kauf eines gebrauchten Motorrades kann der Händler im Kaufvertrag die Frist auf ein Jahr verkürzen.

Was ich hier aber meinte ist, dass bei zweijähriger (also üblicher) Gewährleistung nach einem Jahr die Beweislast umgekehrt wird. Tritt der Mangel in der ersten Hälfte auf, geht man gewöhnlich davon aus, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufes bereits ("latent") vorhanden war. Tritt der Mangel hingegen in der 2. Hälfte (hier innerhalb 2. Jahr) auf, so muss der Käufer beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufes bereits vorhanden war.

So habe ich es in Erinnerung. Wie gesagt, bin Laie und daher "Ohne Gewähr".
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn jedoch eine Herstellergarantie zugesagt ist und Du noch innerhalb des betreffenden Zeitraumes liegst, dann würde ich es auch an den Hersteller schicken.

Nachtrag: Garantie ist nicht gleich Gewährleistung
 
Mal noch klarstellen:

Gewährleisten muss der Händler, in Deutschland, für Neuwaren zwei Jahre und für Gebrauchtware ein Jahr. Nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr. In den ersten 6 Monaten muss der Händler nachweisen, das der Mangel beim Kauf de Produktes noch nicht vorhanden war, nach den 6 Monaten muss der Käufer nachweisen, das der Mangel bereits beim Kauf des Produktes vorhanden war.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und unterliegt den jeweiligen Herstellergarantiebedingungen...

Edith meint noch, der Händler kann die Gesetzliche Gewährleistung nicht einschränken.

Liebe Grüße,
Jürgen
 
Danke an Alle Antwort-Geber, ich werde Euch auf dem Laufenden halten
 
@Schimmi:
Deine Edit(h) hat natürlich recht, die Beweislastumkehr ist nach 6 Monaten und nicht nach 12 - wie ich schrieb). :oops: ::Nee neh?::
Mea culpa, mea culpa, mea maxima culpa :verlegen:
 
Noch ein kurzer Zusatz dazu, weil wir das Thema in meinem letzten Job häufig hatten: Wenn der Kunde den Vertragspartner (i.d.R. der Händler) übergeht, und sich an den Hersteller wendet, kann der Händler die Gewährleistung verweigern, da es für ihn nicht mehr klar nachvollziehbar ist, wie der Prozess des Kunden aussah. Das ist im speziellen der Fall, wenn der Kunde die Ware zur Begutachtung/Reparatur/Tausch zum Hersteller eingeschickt hat. Also Ufpasse!
 
@teddy, Danke das werde ich beachten.:Optimist:
Wird also besser sein zunächst den Lieferanten zu kontaktieren, der gedanke gefällt mir eh besser, weshalb ich auch darauf geachtet hatte dass LIEFERUNG und VERSAND durch Amazon stattfindet.
 
Also bei einem TomTom ist es ja offensichtlich, wer der Hersteller ist... Wenn ich im Aldi eine Unerbüx hole, dann ist es nicht offensichtlich wer die hergestellt hat... Da ist Aldi auf jeden Fall mein Ansprechpartner, sollte die Unerbüx z.B. Löcher haben und nicht Heng Fug Scheng in China... ;) Ergo ist Amazon bei Dir der Ansprechpartner... Wie die das dann mit TomTom verwurschteln kann Dir dann auch egal sein.

Liebe Grüße,
Jürgen
 
Ich hatte kürzlich mit einer Maus ein ähnliches Problem.
Die haben eine Liste bei Amazon, bei welchen Herstellern Sie das abwickeln. Bei allen anderen müsstest du theoretisch an den Hersteller.

Mein Hersteller war nicht auf der Liste, also: Hersteller angeschrieben. 3 Tage keine Antwort bekommen -> Beschwerde bei Amazon: Amazon hat mir die Maus in neu zu geschickt und ich musste die alte innerhalb von 2 Wochen mit einem von denen zur Verfügung gestellten Retouren Aufkleber einschicken.

Amazon ist nicht zu übertreffen in Kulanzangelegenheiten.
 
Ich habe da grade einen mehrmonatigen Kampf mit Schuberth hinter mir.. habe zwar bekommen was ich wollte, aber erst nach mehreren Telefonaten und Mails... Premium-Hersteller und so :Facepalm:
 
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