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maierer
Guest
Doch. Hab meine voriges Jahre als Vorführer gekauft und da mußt nach einem Jahr zum TÜV.
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Doch. Hab meine voriges Jahre als Vorführer gekauft und da mußt nach einem Jahr zum TÜV.
Meine GS war als "Selbstfahrer / Vermietfahrzeug" auf BMW angemeldet und wurde von einem Werksangehörigen gefahren.
Die haben dann wirklich nur ein Jahr HU weil die Fahrzeuge stärker beansprucht werden als üblich.
unsere blau-weiße 800 er war auch ein Vorführer und hatte auch nur ein Jahr TÜVDoch. Hab meine voriges Jahre als Vorführer gekauft und da mußt nach einem Jahr zum TÜV.
Zieht sich das komplett durch mit dem Jahresintervall? Oder wird bei der anmeldung dann der Eintrag im Fahrzeugschein geändert und dann gelten die 2 Jahre erst?
Soweit ich das richtig verstanden habe liegt das daran, dass sg. Vorführfahrzeuge od. Tageszulassungen schon eine ganze Zeit irgendwo auf "Halde" stehen und idR. schon 1/2 bis 1 1/2 Jahre auf dem Buckel haben bis sie endl. mal zugelassen werden.
Meine war auch von einem Werksangehörigen und 1/2 Jahr alt TÜV aber erst 1 1/2 Jahre später also nach 2 Jahren.
das ist quatsch!Soweit ich das richtig verstanden habe liegt das daran, dass sg. Vorführfahrzeuge od. Tageszulassungen schon eine ganze Zeit irgendwo auf "Halde" stehen und idR. schon 1/2 bis 1 1/2 Jahre auf dem Buckel haben bis sie endl. mal zugelassen werden.
Meine war auch von einem Werksangehörigen und 1/2 Jahr alt TÜV aber erst 1 1/2 Jahre später also nach 2 Jahren.