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Probleme mit mehr als einer ABE bei einer Polizeikontrolle

Das habe ich losgeschickt:


Sehr geehrte Damen und Herren!

Zur Vorgeschichte: Der Freistaat Bayern hat offensichtlich eine Sondergruppe Motorrad ins Leben gerufen, die Kontrollen von Motorrädern unter dem Tenor einer sog. Null-Toleranz-Strategie durchführt. Dabei soll es unter anderem zur Untersagung der Weiterfahrt gekommen sein. Grund hierfür sei die Montage von verschiedenen Anbauteilen, für die jeweils eine ABE besteht. Beanstandet wurde, dass in mindestens einer dieser ABE der Hinweis steht, dass eine Abnahme nach § 19 (3) durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für nicht erforderlich gehalten wird, sofern das Kraftrad NICHT vom serienmäßigen Zustand abweicht.

Ein zu Rate gezogener Mitarbeiter einer Prüforganisation hat behauptet, ein Kraftrad weicht vom serienmäßigen Zustand ab, wenn Anbauteile montiert sind, für die eine ABE besteht oder für die eine Abnahme nach § 19 (3) durchgeführt worden ist.

Ich beziehe mich nun konkret auf den an meiner BMW F 700 GS zu montierenden *********, für den Sie eine ABE mit der Nummer ***** anbieten. Auf ihrer Seite kann ich folgendes dazu lesen:

- Zitatanfang -

Die Fakten

...
ABE (keine Eintragung notwendig)

- Zitatende -

In der ABE steht unter 4. Prüfergebnis hierzu allerdings:

- Zitatanfang -

Die Abnahme nach § 19 (3) durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer wird nicht für erforderlich gehalten.
Eine solche Prüfung ist lediglich dann erforderlich, wenn die Krafträder
- vom serienmäßigen Zustand abweichen

- Zitatende -

Mir stellt sich jetzt die Frage, warum die ABE in dieser Art eingeschränkt ist UND auf Ihren Seiten keinen Hinweis auf diese Einschränkung zu finden ist. Ich denke, viele Kunden sehen keinen Zusammenhang zwischen beispielsweise einem Windschild mit ABE in Kombination mit einem Bremshebel mit ABE und verlassen sich auf den Hinweis unter den FAKTEN, dass mit der ABE keine Eintragung notwendig ist.

Dass es auch anders geht, zeigen die beispielsweise die Produkte der Firma Wilbers. Sowohl in den ABE der Federbeine noch der Gabelfedern findet sich ein Verweis auf den ansonsten sereienmäßigen Zustand des Motorrades. Auch die ABE der montierten MRA-Scheibe enthält diesen Passus nicht.

Komme ich allerdings in die Fänge der bayrischen Spezialeinheit, kann die arglose Montage ihres ***** im Vertrauen auf ihre Aussage in Zusammenhang mit den Federelementen von Wilbers und der Scheibe von MRA zu einer Untersagung der Weiterfahrt führen. Bei allem Ärger über die Vorgehensweise der bayrischen Polizei steht das Motorrad erst einmal und der Urlaub ist hin!

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Noch mehr würde ich mich über eine Abhilfe zu diesem Thema freuen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen





Bislang habe ich noch keine einzige Reaktion überhaupt bekommen. Wir warten...
 
Die erste Rückmeldung:

Hallo Herr Haßdenteufel,

vielen Dank für Ihre ausführliche und umfangreiche E-Mail. Die Einschränkung der ABE wird durch die Prüforganisation bzw. das KBA vorgesehen und dient grundsätzlich der Sicherheit der Fahrzeuge und deren Führer. Es ist schlicht unmöglich alle möglichen Kombinationen von Zubehör voraus zu sehen bzw. zu testen. Insofern sehen wir eher einen Mangel in den von Ihnen genannten ABE´s. Die Tatsache, dass es nicht erwähnt ist, bedeutet ja nicht den beschriebenen Umstand der eventuellen Prüfung nach §19.

Grundsätzlich obliegt dem Fahrzeughalter/führer die Pflicht für alle sein Fahrzeug betreffenden Fragen der Zulassung. Alle unsere Angaben beziehen sich auf ansonsten serienmäßige Fahrzeuge. Zur Information stellen wir direkt beim Produkt die ABE zur Verfügung, der alle weiteren Informationen zu entnehmen sind.

Trotzdem nehmen wir Ihre E-Mail als Anlass unsere Formulierung an dieser Stelle zu verbessern um für größtmögliche Klarheit zu sorgen.

Herzliche Grüße

Ich lass' erst mal offen, wer uns da beglückt hat. Und: Ich warte weiter auf Einschätzung vom TüV. Ich vermute, dass das hier ein Jahrhundertprojekt wird!
 
So langsam reift in mir die Erkenntnis, dass wir uns von der Vorstellung lösen müssen, eine ABE löst alle Probleme...
 
Witzig, meine Nachbarn sind auch mit diesem lieblichen Namen gesegnet.
 
Das ist ja ulkig! Pass gut auf sie auf. Es gibt nicht so viele davon...
.
 
Guten Morgen!

Ich habe ja zwei Prüforganisationen zu diesem Thema angeschrieben. Eine Antwort ist schriftlich zurück gekommen: "Wir machen das, was der Kunde (also der Hersteller des Anbauteils) verlangt!"
Basta! Bis hierhin ist es nur wenig heller im Dunkel. Aber jetzt kommt's:
Gestern Nachmittag hatte ich ein sehr erhellendes Telefonat mit Herrn einer Prüforganisation. Er hat ausdrücklich darauf bestanden, dass ich weder seinen Namen noch den der Prüforganisation öffentlich in Bezug zu seinen Aussagen setze. Ich fasse mal grob zusammen:
1. Es gibt vom Gesetzgeber klare Richtlinien, was an Fahrzeugen zu ändern ist, ohne dass es der Ausfertigung einer ABE oder einer
Abnahme nach § 19 (3) bedarf. So zum Beispiel eine Sitzbank.
2. Es gibt auch ganz klare Vorgaben, wofür keine ABE ausgestellt werden kann und was nach § 19 (3) abgenommen werden muss! Zum Beispiel Änderungen am Rahmen.
3. Und jetzt zum Thema ABE: Leider braucht man für so ein Teil wie die schon mehrfach zitierte Radabdeckung eine ABE. Der Hersteller dieser
Abdeckung beauftragt nun eine Prüforganisation mit der Erstellung einer ABE. In der für die Abdeckung verfassten ABE steht nun der Bezug auf den ansonsten serienmäßigen Zustand des Fahrzeugs. Die Frage, ob man das denn nicht einfach anders formulieren könnte, wurde eindeutig bejaht. Allerdings würde die ABE in diesem Fall deutlich teurer, da man dann einschlägige Prüfungen durchführen müsste. Das würde das Produkt wahrscheinlich derart verteuern, dass es keiner mehr kaufen würde. Hmmm...

Auf die Frage, warum beispielsweise die ABE für mein Federbein keine solchen Einschränkungen habe, meinte er, dass das Prüfverfahren einer Fahrwerkskomponente sowieso schon einen sehr großen Prüfaufwand erfordert und in diesem Zusammenhang auch der für das Weglassen dieser unsäglichen Formulierung notwendige Prüfaufwand abgehandelt worden ist.

Die Frage nach den Polizeikontrollen hat er kurz und knapp beantwortet: NULL TOLERANZ!
Meine Meinung: Hier werden dem motorradfahrenden Volk Krümel in den Käse geworfen.
Das ist genauso wie diese Sondereinsatzgruppe in Düsseldorf, die sich auf Autos aus der Tuningszene spezialisiert hat. Der Calibrafahrer, der für seine Winterräder keine ABE hat, ist dort genauso Beifang, wie der F-Fahrer mit Bremshebel und Scheibe.

Im Nachgang habe ich mir so meine Gedanken gemacht:
Die Prüforganisationen bieten für Anbauteile die Ausfertigung von ABE an.
Die anfallenden Kosten hierfür richten sich nach dem vom Hersteller gewünschten Umfang der Prüfungen für die ABE,
nach der dann die Formulierungen variieren.
Für den Kunden, der nur ein einzelnes Bauteil montiert, ist das klar und deutlich ein Vorteil.

Ein Schelm, der Böses dabei denkt:
Der Hersteller eines Anbauteils kann dafür sorgen, dass dem Käufer keine zusätzlichen Kosten durch Eintragung entstehen, wodurch ihm aber wiederum höhere Kosten entstehen. Ob der Hersteller oder der Käufer Kosten hat. Der Cachflow geht immer in dieselbe Richtung!!!

Fazit: Entweder man vertraut darauf, niemals in eine solche Kontrolle zu geraten oder man forstet tatsächlich alle ABE durch und entscheidet, ob und was man eintragen lässt oder sogar in die Tonne tritt.
Und: Lasst euch von euren TüVlern kein X für ein U vormachen. Die Leute, die ich hier vor Wochen angesprochen habe, streiten immer noch darüber, ob und wie das zu handhaben sei. Die Meinungen gehen in alle Richtungen. Wie schon mal gesagt: Selbst wenn man den TüVler bei einer Kontrolle dabei hätte, würde der die Polizeitruppe wohl nicht von ihrem Vorgehen abhalten können und damit ist die Tour erst einmal versaut!

Für mich ist damit die Sache abgeschlossen. Einen schönen Tag noch!
 
Einen hab' ich noch:

...
Trotzdem nehmen wir Ihre E-Mail als Anlass unsere Formulierung an dieser Stelle zu verbessern um für größtmögliche Klarheit zu sorgen.
...


Hinter dem Wörtchen ABE stand vorher noch: keine Eintragung notwendig!
Hier gibt es noch die alten Bremshebel:


:oops::Facepalm:
 
Ich werde wohl bei nächster Gelegenheit alle Teile eintragen lassen...
 
Ich für meinen Teil habe das immer so gesehen dass wenn eine ABE bei einem Zubehörteil dabei war, der TÜV eine Grundlage zu einer
Abnahme hatte. Egal was es war, bin ich anschließend, nach der Abnahme, immer zum Straßenverkehrsamt und habe es eintragen lassen, egal ob es Reifen, Stabis, Auspuff oder sonst etwas war. Bei den Streckenposten kam das auch immer gut an und (3 mal auf Holz) noch keine Punkte wegen fehlender Zulassung habe.
Ja okay, das kostet was, ist es mir aber Wert..... weil gerade hier in der Eifel sind einige Spezialisten die richtig Jagd auf solche Verstöße machen,
ins besondere auf die mit den gelben Nummernschilder.
 
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